
Bedeutung von Sachverständigen
In unserer technisierten und arbeitsteiligen Geschäftswelt sind Sachverständige unverzichtbar. Sie unterstützen Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen bei der Klärung technischer und fachlicher Fragen. Ob bei Mietstreitigkeiten, Bauschäden, Verkehrsunfällen, fehlerhafter Handwerksarbeit oder Mängeln an gekauften Produkten – oft bringt nur ein Sachverständigengutachten Klarheit.
Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen
Grundsätzlich kann jede Person gegen Vergütung einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Typische Anwendungsfälle sind:
Bewertung des Wertes von Maschinen oder Anlagen
Beurteilung der Mangelhaftigkeit von Lieferungen oder Leistungen
Feststellung der Einhaltung von Vorschriften und Normen
Untersuchung von Fehlern bei Montagen
Schadensanalyse nach einem Brand in einer Anlage
Ermittlung von Unfallschäden
Kosten eines Sachverständigen
Die Kosten hängen davon ab, ob der Sachverständige vom Gericht oder von privater Seite beauftragt wird.
Gerichtsauftrag: Wird der Sachverständige durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft beauftragt, gilt ausschließlich das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
Privatauftrag: Bei einer Beauftragung durch private Auftraggeber (z. B. Verbraucher, Unternehmen oder Rechtsanwälte) müssen Umfang und Höhe des Honorars vertraglich mit dem Sachverständigen vereinbart werden.